Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden
Beglaubigte Übersetzungen
Gerichte, Notare, Konsulate und andere Behörden verlangen oft eine beglaubigte Übersetzung etwa von Urkunden, Ausweispapieren, Handelsregisterauszügen, Gerichtsunterlagen, medizinischen Berichten sowie Arbeits- oder akademischen Abschlusszeugnissen.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von ermächtigten (bzw. öffentlich bestellten) Übersetzern angefertigt und müssen von ihm in Bezug auf inhaltliche Vollständigkeit und Korrektheit beglaubigt werden. Nur eine beglaubigte Übersetzung ist rechtssicher und hat vor Gericht Bestand.
Wir schätzen an unseren muttersprachlichen Fachübersetzern, dass sie erfahren sind, über sprachliche Präzision sowie eine ausgedehnte Kenntnis unterschiedlicher Verwaltungs-, Bildungs- und Rechtssysteme verfügen.
Unsere muttersprachlichen Übersetzer sind wahre Koryphäen
Bei Linguamon.de setzen wir für die Übersetzung von Urkunden nur zertifizierte, muttersprachliche Fachübersetzer ein. Wir wissen, sie sind wahre Koryphäen, darum sind wir sehr stolz, dass wir uns über die Jahre ein verlässliches Netzwerk von Fachübersetzern aufgebaut haben, sodass wir Ihnen die unterschiedlichsten Sprachkombinationen anbieten können.
So bekommen Sie eine beglaubigte Übersetzung:
Laden Sie Ihre Dokumente als Anhang bzw. Scan oder Foto einfach über das Schnellformular hoch oder senden uns diese per E-Mail, Fax oder Post. Sie haben auch die Möglichkeit, diese in unserem Büro in Berlin oder Dortmund abzugeben.
Wir antworten Ihnen umgehend! Wenn es mal ganz schnell gehen muss, helfen wir Ihnen gern mit Express-Übersetzungen.